Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese AGB der Nordic ledur Veranstaltungsservice gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend: „Kunde“), die die Vermietung von mobilen Toilettenwagen sowie zugehörige Dienstleistungen zum Gegenstand haben (Vertragsgegenstand).
Sofern zwischen Nordic ledur Veranstaltungsservice und dem Kunden darüberhinausgehende Leistungen vereinbart sind, gelten für diese, die dann gesondert ausgehandelten Vertragsbedingungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Nordic ledur Veranstaltungsservice ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen Lieferbedingungen sowie inhaltliche Modifizierungen bedürfen der Textform i.S.v. § 126b BGB und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.
2. Angebote, Änderungen, geschuldeter Mietgegenstand, Vertragsschluss, Vorbehalt
2.1 Angebote von Nordic ledur Veranstaltungsservice sind freibleibend.
2.2 Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei gesonderter Bestätigung durch Nordic ledur Veranstaltungsservice in Textform Vertragsbestandteil.
2.3 Bei der Präsentation von Mietgegenständen oder Dienstleistungen auf unsere Homepage handelt es sich generell nicht um rechtsverbindliche Vertragsangebote.
2.4 Fragt der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege an, so wird Nordic ledur Veranstaltungsservice den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Mietangebots dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) verbunden werden.
2.5 Sofern der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Nordic ledur Veranstaltungsservice gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegender AGB per E-Mail zugesandt.
3. Pflichten des Kunde
3.1 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und/oder zum Einleiten von Fäkalien in den Kanal.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.
3.3 Nordic ledur Veranstaltungsservice darf den Mietgegenstand jederzeit besichtigen und technisch untersuchen lassen.
3.4 Der Kunde sichert den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Sollte eines der genannten Ereignisse eintreten so unterrichtet der Kunde Nordic ledur Veranstaltungsservice unverzüglich darüber; das gilt auch dann, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
3.5 Der Vertragsgegenstand ist an dem zwischen Kunde und Nordic ledur Veranstaltungsservice vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des vereinbarten Standorts. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht ohne vorherige Genehmigung in Textform von Nordic ledur Veranstaltungsservice gestattet.
3.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
3.7 Wird ein Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand und evtl. Zubehör werden nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
3.8 Sollten Dritte den Vertragsgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, Nordic ledur Veranstaltungsservice hierüber durch E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab – soweit möglich – den oder die Dritten auf das Eigentum von Nordic ledur Veranstaltungsservice hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis erteilt, so wird Nordic ledur Veranstaltungsservice hierüber sofort informiert. Der Kunde hat Nordic ledur Veranstaltungsservice sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgeführten Maßnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie angemessener Vorschüsse hierauf.
3.9 Erforderliche Versorgungsanschlüsse stellt der Kunde.
3.10 Die Kosten für Transport und gesonderten Service trägt der Kunde.
4. An- und Abtransport
4.1 Sofern der Kunde die An- und/oder Abtransport des Mietgegenstands selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und er haftet Nordic ledur Veranstaltungsservice für den von ihm zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstands bei An- und/oder Abtransport. Das Gleiche gilt für Folgeschäden. Bei fehlender Bekanntgabe des Anlieferortes durch den Kunden gerät dieser mit Meldung der Versandbereitschaft durch Nordic ledur Veranstaltungsservice in Annahmeverzug, es sei denn, der Kunde holt den Mietgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn selbst ab. Nordic ledur Veranstaltungsservice haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmern.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abholen und Anschließen des Mietgegenstandes an Versorgungseinrichtungen bei Anlieferung zu sorgen. Hierbei anfallende Kosten trägt der Kunde, auch wenn An- und Abtransport durch oder im Auftrag von Nordic ledur Veranstaltungsservice erfolgt.
4.3 Bei der Vermietung von Mietgegenständen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der An- und Abtransport, Auf- und Abbauarbeiten sowie die Endreinigung im Mietpreis nicht enthalten. Entsprechende bei Nordic ledur Veranstaltungsservice anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
5.1 Nordic ledur Veranstaltungsservice schuldet im Zweifel die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen. Darüberhinausgehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet.
5.2 Die Gestellung der notwendigen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel erfolgt i.d.R. durch Nordic ledur Veranstaltungsservice.
5.3 Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom etc.), werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6. Rügepflicht und Mängelhaftung
6.1 Der Kunde prüft den Vertragsgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft und rügt diese ggf. sofort. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.
6.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind Nordic ledur Veranstaltungsservice unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.
6.3 Über Mietminderungsansprüche bei von Nordic ledur Veranstaltungsservice anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7. Mietdauer/Kündigung/Abholung
7.1 Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum; abweichend davon mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Vertragsgegenstand verspätet ausgeliefert wird und Nordic ledur Veranstaltungsservice diese Verspätung zu vertreten hat.
7.2 Die Mindestmietdauer beträgt zwei (2) Kalendertage, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Die Mietzeit endet zum vereinbarten Termin. Im Fall einer unbefristeten Vermietung beträgt die Kündigungsfrist bei Toilettenwagenvermietung und Containern für Einzelcontainer acht (8) Tage.
7.4 Für den Zeitraum der Weiternutzung des Vertragsgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit und/oder wenn der Vertragsgegenstand auf Grund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht rechtzeitig von Nordic ledur Veranstaltungsservice abgeholt werden kann, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.
7.5 Der Kunde hat den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.30 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer, der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet.
8. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.
8.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
8.2 Bei der Toilettenwagenvermietung wird in der Regel alle vier (4) Wochen im Voraus abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Jede angefangene Woche wird dabei als volle Woche gezählt. Bei nicht vollendeten Monaten erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetags.
8.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen Nordic ledur Veranstaltungsservice ab Zugang der ersten Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.
8.5 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug, hat Nordic ledur Veranstaltungsservice das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
8.6 Für jede Mahnung wird pauschal ein Betrag von drei (3) EUR vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Mahngebühren von Nordic ledur Veranstaltungsservice für die Mahnung nachzuweisen.
9. Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gem. § 543 BGB kündigen.
10. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrübertragung
10.1 Die vorzeitige Rückgabe von Vertragsgegenständen befreit den Kunden nicht von seinen Vertragspflichten.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand (ggf. einschließlich Zubehör) fristgemäß und in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben.
10.3 Der Kunde trägt die Kosten für die von ihm zu vertretenden Schäden und Wartungsbedürftigkeit des Vertragsgegenstandes.
10.4 Schuldet Nordic ledur Veranstaltungsservice die Abholung des Vertragsgegenstandes, so erfolgt diese i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vertragsbeendigung.
10.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht Nordic ledur Veranstaltungsservice die Abholung schuldet.
11. Höhere Gewalt
11.1 Definition: „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines von außen kommendem Ereignis oder Umstandes, der keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abzuwenden ist.
11.2 Nichtleistung durch Dritte: Kann eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund der Nichtleistung eines Dritten, den sie mit der Erfüllung des gesamten oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, nicht erfüllen, so kann sich die Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit berufen, als die Voraussetzungen nach Absatz 1 dieser Klausel sowohl für die Vertragspartei als auch für den Dritten gegeben sind.
11.3 Mitteilungspflicht: Die betroffene Partei teilt der anderen Partei unverzüglich den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt mit.
11.4 Rechtsfolgen: Beruft sich eine Partei zurecht auf diese Klausel, so ist sie ab dem Zeitpunkt, zu dem die höhere Gewalt eingetreten ist, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag und von jeder Haftung auf Schadenersatz oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern die Mitteilung über das Vorliegen höherer Gewalt unverzüglich erfolgte. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Partei zugeht. Die andere Partei kann ggf. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aussetzen.
11.5 Vorübergehende Behinderung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt nur vorübergehend an, so gelten diese nur so lange, wie das Ereignis höherer Gewalt andauert und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betroffene Vertragspartei verhindert. Die betroffene Vertragspartei muss die andere Vertragspartei benachrichtigen, sobald das Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr behindert.
11.6 Schadensminderungspflicht: Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt, auf das sie sich bei der Erfüllung des Vertrags beruft, zu begrenzen.
11.7 Vertragsbeendigung: Hat die Dauer des geltend gemachten Ereignisses höherer Gewalt zur Folge, dass die Erfüllung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.
11.8 Soweit nicht bereits vom Kunden bezahlt, hat dieser im Falle einer Vertragsbeendigung auf Grund höherer Gewalt nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an Nordic ledur Veranstaltungsservice zu zahlen:
11.8.1 die fälligen Beträge für sämtliche bereits vertragsgemäß erbrachten Dienste und Leistungen; und
11.8.2 die Kosten – einschließlich Transportkosten – für Produkte, Geräte und Materialien, die für die Lieferungen und Leistungen bestellt und dem Kunden geliefert wurden oder zu deren Abnahme er verpflichtet ist; die betreffenden Lieferungen und Leistungen gehen mit der Bezahlung durch den Kunden in dessen Eigentum über; sowie
11.8.3 sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus einer solchen Beendigung resultieren, wie beispielsweise Transport- und Abholkosten für die Produkten von Nordic ledur Veranstaltungsservice oder aber auch z.B. von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren.
11.8.4 Ungeachtet der Zahlungspflicht des Kunden ist Nordic ledur Veranstaltungsservice jederzeit im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Abwendung, Minimierung oder Minderung von Verlusten zur anderweitigen Nutzung, Vermietung oder Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet, die nicht bereits an den Kunden geleistet oder geliefert wurden und deren Leistung oder Lieferung nicht in dessen Interesse liegt. Zur Klarstellung: Nordic ledur Veranstaltungsservice hat weder Anspruch auf entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen noch auf Zahlungen für den Nichteinsatz oder die Unterauslastung ihrer Mitarbeiter nach Beendigung des Vertrags.
12. Unmöglichkeit
Liegen neben der o.g. höheren Gewalt sonstige Umstände vor, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.
13. Textform, Verzicht auf Papierrechnungen
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB sowie inhaltliche Modifizierungen bedürfen der Textform und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.
Durch den Verzicht auf Papierrechnungen sparen wir Kosten, Zeit und sind nachhaltiger durch die Vermeidung unnötigen Papierverbrauchs; daher nehmen wir für den Versand von Papierrechnungen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 2,00.
14. Rechtswahl
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Nordic ledur Veranstaltungsservice findet deutsches Recht Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15. Widerruf
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen:
16.Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nordic ledur Veranstaltungsservice, Memeler Str. 30, 44369 Dortmund, E-Mail: info@nordicledur.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER
17. Rahmenvereinbarung
Diese AGB gelten – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über derartige Lieferungen oder Angebote an dem Kunden, ohne dass Nordic ledur Veranstaltungsservice in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
19. Versicherungspflicht, Sicherungsrechte, Forderungsabtretung
19.1 Der Kunde ist zum Abschluss einer umfassenden Industrial All Risk (IAR)-Police verpflichtet, die den Vertragsgegenstand und sämtliche Vermögenswerte einschließlich des Zubehörs am Standort und außerhalb davon gegen Feuer und damit verbundene Gefahren, höhere Gewalt, Terrorismus, Sachschäden, Blitzschlag, Diebstahl und Einbruch, sämtliche elektrischen, mechanischen und elektronischen Beschädigungen/Ausfälle sowie Betriebsunterbrechungen abdeckt und eine Deckung für entgangenen Gewinn einschließt; die Versicherung muss branchenüblich sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und die vereinbarten Selbstbehalte müssen für Nordic ledur Veranstaltungsservice billigerweise akzeptabel sein.
19.2 Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Vertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Nordic ledur Veranstaltungsservice sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seinen Versicherer (soweit nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen zulässig) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Vertragsgegenstand eingesetzt wird.
19.3 Nordic ledur Veranstaltungsservice nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offenzulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist.
19.4 Für die Realisierung der unter 19.1 genannten typischen Gefahren haftet der Kunde.
20. Schadensersatz
20.1 Für eine von Nordic ledur Veranstaltungsservice zu vertretender Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht, haftet Nordic ledur Veranstaltungsservice nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet Nordic ledur Veranstaltungsservice nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Mangelfolgeschäden haftet Nordic ledur Veranstaltungsservice nur, wenn die dem Mangelfolgeschaden zugrundeliegende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
20.2 Soweit Nordic ledur Veranstaltungsservice kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet diese nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
20.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
20.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen Nordic ledur Veranstaltungsservice aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
20.5 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 20.1 – 20.3 verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind alle Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Nordic ledur Veranstaltungsservice. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
21. Gerichtsstand, Erfüllungsort
21.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Nordic ledur Veranstaltungsservice und des Kunden ist der Sitz von Nordic ledur Veranstaltungsservice.
21.2 Als Gerichtsstand wird Dortmund vereinbart.
21.3 Nordic ledur Veranstaltungsservice hat daneben die Wahl, alle sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen.
21.4 Auf Aufforderung des Kunden ist Nordic ledur Veranstaltungsservice verpflichtet, dieses Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Rechtsstreits innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Aufforderung durch Erklärung gegenüber dem Kunden auszuüben, wenn der Kunde gerichtliche Schritte gegen Nordic ledur Veranstaltungsservice einleiten möchte.